Katastervermessung

zuverlässige Präzision

Nachfolgend möchten wir Ihnen etwas zu unseren eigentlichen “Wurzel” erzählen. Herr Nebe hatte in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts das Vermessungsbüro vor dem Hintergrund der hoheitlichen Tätigkeit im Liegenschaftskataster in Kiel gegründet.

Auch heute bildet der Bereich Liegenschaftskataster, für den wir unsere "öffentliche Bestellung” durch das Innenministerium erhalten haben, einen wesentlichen Stützpfeiler unserer Tätigkeit.

Herr Overath, Herr Sand und auch Herr Giessler sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.

Das Land Schleswig-Holstein hat uns durch das Innenministerium „bestellt“ hoheitliche Vermessungen durchzuführen und Tatbestände an Grundstücksgrenzen gemäß Vorgabe durch die Berufsordnung und das Vermessungs- und Katastergesetz zu beurkunden.

Die hoheitlichen Aufgaben bilden heute ca. 60 % unserer Gesamtaufgaben. Durch den Einsatz von modernen Geräten und verschiedener Softwareprodukte, ist die Katastervermessung auch heute noch ein interessantes Aufgabengebiet. Mit dem täglichen Bezug zur Historie machen wir das, was Andere als ihr Hobby (Geocaching) ausüben.

Das Wort Kataster lässt sich aus dem mittelgriechischen “Katastrichon” ableiten und bedeutet soviel wie Notizbuch. Das Kataster im heutigen Sinn ist in Schleswig-Holstein nach der dänischen Zeit ab 1866 entstanden. Voraussetzung für die damit verbundenen Vermessungen, die sich über einen Zeitraum von nicht einmal 10 Jahren erstreckten, war der Umstand, das Schleswig-Holstein 1866 an Preußen fiel.

Im Zuge dieser Vermessungen wurden sämtliche Grenzen bei Grenzherstellungen und Teilungsvermessungen und Gebäude bei Gebäudeeinmessungen mit dem Ziel aufgemessen, eine exakte Kartierung aller Fluren vornehmen zu können. Die Ergebnisse dienten vor allem der gerechten Verteilung der Grundsteuer, waren allerdings auch dafür geeignet, den Nachweis über das Eigentum zu führen. Der Nachweis über Grund und Boden erfolgt in heutiger Zeit im Grundbuch.

Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, ist es allerdings notwendig, die exakte Form und Lage eines Grundstücks und seiner Bebauung vermessungstechnisch zu erfassen und in das amtliche Liegenschaftskataster zu übernehmen. Die Katasterämter, die das amtliche Kataster hoheitlich führen, tragen Grenzen und Gebäude in ihre digitalen Flurkarten ein und stellen dem Bürger, dem Grundbuchamt, dem Finanzamt und anderen Trägern der öffentlichen Verwaltung die Ergebnisse zur Verfügung.

Ändern sich die Grundstücksverhältnisse durch Bebauung, Verkauf oder Zerlegung, so muss auch die Flurkarte aktualisiert werden. Dafür ist es erforderlich, die Veränderungen auf dem Grundstück vermessungstechnisch zu erfassen und zu dokumentieren. Diese Aufgabe darf allerdings nur von einer behördlichen Vermessungsstelle oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) vorgenommen werden.

Informieren Sie sich bitte auf den nachfolgenden Seiten über unser Leistungsspektrum bezüglich Teilungsvermessungen, Grenzherstellungen und Gebäudeeinmessungen. Sollten Fragen unbeantwortet bleiben, stehen wir Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.