Grenzherstellung

Wir buddeln nach Grenzmarken

Oft sind bestehende Grenzen nicht mehr erkennbar, oder es besteht Zweifel an der Richtigkeit der örtlich vorgefundenen Grenzmarken. Eine Grenzherstellung wird allerdings auch dann erforderlich, wenn z.B. bei Verkäufen oder Streitigkeiten der Grenzverlauf nachvollzogen und wiederhergestellt werden muss.

Dazu rekonstruieren wir mit Hilfe des amtlichen Katasterzahlen- und Kartenwerkes die exakte Lage der Grenzzeichen, legen noch vorhandene Grenzmarken frei, oder vermarken verlorengegangene Grenzpunkte neu.

Kosten

Sämtliche Leistungen müssen nach der Gebührenordnung des Landes Schleswig-Holstein abgerechnet werden. Hinzu kommen Gebühren, die das Landesamt für Geoinformation und Vermessung für die Entnahme von Katasterunterlagen und die Einarbeitung von Änderungen in das Kataster verlangt. Die Höhe der Kosten bei einer Grenzherstellung richtet sich nach der Anzahl der hergestellten Grenzpunkte und dem Bodenwert.

Gerne erstellen wir Ihnen auf Grundlage Ihrer Vorgaben eine detaillierte Kostenermittlung, inklusive aller Gebühren durch das Landesamt.