
Grenzherstellung
Wir buddeln nach Grenzmarken
Oft sind bestehende Grenzen nicht mehr erkennbar, oder es besteht Zweifel an der Richtigkeit der örtlich vorgefundenen Grenzmarken. Eine Grenzherstellung wird allerdings auch dann erforderlich, wenn z.B. bei Verkäufen oder Streitigkeiten der Grenzverlauf nachvollzogen und wiederhergestellt werden muss.
Dazu rekonstruieren wir mit Hilfe des amtlichen Katasterzahlen- und Kartenwerkes die exakte Lage der Grenzzeichen, legen noch vorhandene Grenzmarken frei, oder vermarken verlorengegangene Grenzpunkte neu.

Gerne erstellen wir Ihnen auf Grundlage Ihrer Vorgaben eine detaillierte Kostenermittlung, inklusive aller Gebühren durch das Landesamt.
